Mitarbeiter­überwachung in Berlin » Gerichtsfeste Beweise durch Detektei Condor

Die Überwachung von Mitarbeitern ist mitunter ein notwendiger Aspekt bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, um Fehlverhalten von Mitarbeitern gerichtsfest nachzuweisen. Dies kann durch verschiedene Methoden geschehen, wie zum Beispiel die Beobachtung von Mitarbeitern durch eine Detektei oder das Einschleusen von verdeckten Ermittlern in das Unternehmen.

Ziel ist es, Straftaten wie Sabotage, Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug durch kriminelle Mitarbeiter aufzudecken, wozu das Arbeitsrecht dem Arbeitgeber entsprechende Rechte einräumt.

In bestimmten Fällen kann sogar die Installation verdeckter Videokameras in Betracht gezogen werden, um schwerwiegendes Fehlverhalten zu dokumentieren. Hierbei ist jedoch aus rechtlicher Sicht stets Vorsicht geboten, um Persönlichkeitsrechte nicht zu verletzen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hat oberste Priorität und wird bei der Condor Detektei gewährleistet.

Bundesarbeitsgericht: Mitarbeiterüberwachung ist erlaubt

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Überwachung von Arbeitnehmern im Betrieb zulässig. Eine Mitarbeiterüberwachung durch einen Detektiv in Berlin ist zum Beispiel dann erlaubt, wenn ein begründeter Verdacht auf eine strafbare Handlung vorliegt.

Als Arbeitgeber haben Sie also das Recht, Ihre Mitarbeiter durch einen Privatdetektiv überprüfen zu lassen, sobald es Anhaltspunkte für eine Straftat gibt. Ein typisches Szenario ist die Einschleusung eines verdeckten Ermittlers in ein Unternehmen, um Diebstähle oder Unterschlagungen von Waren oder Materialien aufzudecken.

Auch allgemeine Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Arbeitspflichten können durchgeführt werden, wie beispielsweise die Überprüfung der Einhaltung der Arbeitszeiten durch den Einsatz von Detektiven, insbesondere bei Außendienstmitarbeitern und im Außendienst tätigen Monteuren.

Mitarbeiterüberwachung in Berlin » Gerichtsfeste Beweise durch Detektei Condor

Die Installation versteckter Kameras am Arbeitsplatz ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, insbesondere bei schweren Verfehlungen und wenn andere Mittel zur Aufklärung nicht ausreichen. Die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten sind dabei stets zu beachten, Tonaufnahmen sind grundsätzlich unzulässig. Illegale Methoden führen nicht zu verwertbaren Beweisen, wie auch das Hessische Landesarbeitsgericht festgestellt hat.

Die Condor Detektei führt alle Ermittlungen streng nach den gesetzlichen Vorschriften durch, damit die gewonnenen Beweise auch vor Gericht Bestand haben. Dabei werden keine Mikrofone eingesetzt, um die Privatsphäre der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu wahren.

Die Überwachung am Arbeitsplatz dient der Kontrolle des Arbeitsverhaltens und unterliegt daher nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, es sei denn, es werden technische Mittel wie Videokameras eingesetzt. In diesem Fall ist der Betriebsrat zu informieren, wobei es auch von dieser Regelung Ausnahmen gibt bei sehr kurzzeitigen Überwachungsmaßnahmen.

Mitarbeiterüberwachung bei Verdacht auf Spesenbetrug

Um sich vor Spesenbetrug durch Mitarbeiter zu schützen, kann es manchmal notwendig sein, Außendienstmitarbeiter durch eine Detektei in Berlin überwachen zu lassen. Diese Mitarbeiterüberwachung dient insbesondere der Kontrolle der Spesenabrechnungen der Außendienstmitarbeiter.

Ein klarer Verdacht auf eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Vertragsverletzung seitens des Außendienstmitarbeiters kann dazu führen, dass ein Detektivbüro zur Beweissicherung eingeschaltet werden muss. Dies ist arbeitsrechtlich zulässig.

Ein solcher Anfangsverdacht kann sich ergeben, wenn falsche Spesenabrechnungen im Zusammenhang mit Außendiensttätigkeiten eingereicht werden. Häufig beruhen die Erstattungsansprüche auf Leistungen, die nicht oder nicht in der behaupteten Form erbracht wurden.

In einigen Fällen manipulieren die Täter sogar die erfassten Arbeitszeiten zum Nachteil des Unternehmens. In solchen Fällen können private Ermittler die Arbeitszeitmanipulation eindeutig nachweisen.

Besteht der begründete Verdacht, dass ein Außendienstmitarbeiter seinen Pflichten nicht nachkommt, ist der Arbeitgeber berechtigt zu handeln. Eine Observation durch Detektive bietet in solchen Fällen eine effektive Möglichkeit, den Verdacht ohne den Einsatz von Kameras zu überprüfen.

Mitarbeiterüberwachung bei vorgetäuschter Krankheit

Um Schäden für das Unternehmen durch Blaumacher zu verhindern, hat der Arbeitgeber das Recht, einen krankgeschriebenen Arbeitnehmer bei konkretem Verdacht durch einen Detektiv überprüfen zu lassen. Ziel dieser Personenüberwachung ist es, festzustellen, ob das Verhalten des Arbeitnehmers im Widerspruch zu seiner Genesung steht und die Krankheit möglicherweise nur vorgetäuscht wird.

Im Verdachtsfall muss der Arbeitgeber den Beweiswert des Krankenscheins widerlegen können. Dies gelingt dem Unternehmen oft nur, wenn eine Wirtschaftsdetektei für Klarheit sorgt.

Der Berliner Detektiv führt dabei eine Observation durch, wobei stets die rechtlichen Grenzen des Arbeitsrechts und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beachten sind.

Erstattung der Detektivkosten bei der Mitarbeiterüberwachung in Berlin

Wird ein Arbeitnehmer von eingeschalteten Detektiven einer Handlung überführt, die gegen vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen verstößt, hat dies Konsequenzen. Als Arbeitgeber haben Sie nach der Zivilprozessordnung (ZPO) die Möglichkeit, die Kosten für den Einsatz von Privatdetektiven vom Arbeitnehmer zurückzufordern.

Für eine Überwachung des Arbeitnehmers müssen jedoch folgende Voraussetzungen im Rahmen der Mitarbeiterüberwachung erfüllt sein:

  1. Es muss ein konkreter Verdacht einer schweren Pflichtverletzung oder einer Straftat des Arbeitnehmers vorliegen.
  2. Der Einsatz der Privatdetektive muss zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlich gewesen sein.
  3. Ein möglicher Anspruch auf Kostenerstattung besteht zweifellos nur dann, wenn der Detektiv den Mitarbeiter überführen konnte.

Beratung zum Thema Mitarbeiter in Berlin überwachen lassen

Für weitere Informationen zur Mitarbeiterüberwachung in Berlin sind unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater gerne für Sie da. Sie erläutern Ihnen die vielfältigen Möglichkeiten einer legalen Überwachung durch einen Wirtschaftsdetektiv. Solange die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, steht einer erfolgreichen Kündigung nichts im Wege. Wir liefern gerichtsverwertbare Beweise.

Kontaktieren Sie uns, um mehr über Mitarbeiterüberwachung in Berlin und der Umgebung zu erfahren, oder rufen Sie uns kostenlos an, um sich von einem Detektiv beraten zu lassen.

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