Ruhestörung beweisen » so geht es
So wehren Sie sich gegen Lärmbelästigung und Ruhestörung
Die persönlichen Ruhezeiten eines Menschen sind viel wert und zwingend notwendig. Was aber, wenn es zu dauernden Ruhestörungen kommt? Fortwährende Lärmbelästigung kann Sie krank machen. Bringt der Nachbar Sie in dem Haus, wo Sie wohnen, regelmäßig nachts um den Schlaf? Dann müssen Sie etwas unternehmen.
Das gilt nicht nur für Lärm zur Nachtzeit bei Störung der Nachtruhe. Ständiger Lärm am Tag ist eine extreme Belastung für den Menschen. Darum ist es grundsätzlich wichtig, sich gegen jede Art der Störung der einem Menschen zustehenden Ruhezeiten zu verteidigen.
Wir reden jetzt nicht von der einmaligen Feier des Nachbarn, weil er einen runden Geburtstag feiert, bei dem es zu laut ist.
Ein solch einmaliges Ereignis mag im Einzelfall sehr störend sein, besonders wenn Sie selber am Folgetag arbeiten müssen. Dennoch ist das nicht der typische Fall, bei dem ein Detektiv eine Störung der Ruhezeiten beweisen muss.
Die Rede ist hier vielmehr von permanentem Radau zu bestimmten Zeiten, den Sie nicht dulden müssen.
Lärm durch Nachbarn
Der typische Fall, den viele Bewohner von Mietshäusern kennen: ein Nachbar nimmt es nicht immer so genau mit den Ruhezeiten. Er sorgt ständig für sehr lästige nächtliche Lärmbelästigung der anderen Mieter.
Das kann Lärm durch
- Partys,
- nächtliche Arbeit,
- Musik,
- Klopfen,
- ständiges Trampeln
- und durch viele andere Ursachen mehr sein.
Das Leben in der eigenen Wohnung wird dann zur Belastung.
Zunächst sucht natürlich jeder betroffene Mieter das Gespräch mit dem rücksichtslosen Nachbarn. Oder aber er schaltet den Vermieter des Hauses ein, in dem beide wohnen. Letztlich zahlt man Miete und hat dabei auch Rechte, die man beim Vermieter durchsetzen möchte.
Gerade wenn die Absicht der Mietminderung dahinter steht, ist das wichtig. Der Vermieter nimmt aber eine Mietminderung nicht einfach hin, ohne dass klare Fakten auf dem Tisch liegen. Ein Lärmprotokoll alleine ist da zu wenig. Die Mietminderung wegen der lauten Geräusche ist nur dann möglich, wenn Sie dem Vermieter die Geräusche exakt nachweisen.
Zeigt sich der den Lärm machende Mieter bei einem Gespräch nicht einsichtig, können Sie theoretisch die Polizei rufen, sofern es gerade besonders laut ist. Diese kommt eventuell spät abends oder der in Nacht und beendet den Lärm in der Wohnung, wenn die Gäste einer Party zu laut sind.
Vermutlich hilft die Polizei kaum, wenn es um Lärmbelästigung durch
- Hämmern,
- Klopfen,
- nächtliches Stepp-Tanzen
- oder ähnliche rein privaten Aktivitäten geht.
In so einem Fall bitten Sie den Vermieter um Hilfe. Dieser versucht dann, den lauten Nachbarn zur Ruhe aufzufordern, indem er die Hausordnung zitiert. Er kann sogar mit der Kündigung drohen. Schwierig ist es jedoch, wenn der Verursacher des Lärms bestreitet, zu laut zu sein.
Dann benötigen Sie Beweise für den Vermieter. Denn ohne Beweise haben Sie schlechte Karten, den anderen Mieter zur Rechenschaft zu ziehen. Da hilft dann der beste Anwalt nicht.
Lärmprotokoll nicht ausreichend als Beweis
Wenn Sie ein Lärmprotokoll ohne Zeugen führen, hilft es Ihnen nichts, wenn die Gegenseite bestreitet, zu laut zu sein. Egal wie genau Sie über den Lärm Buch führen – Sie benötigen Belege für den Lärm und die starken Geräusche.
Wenn Sie das Lärmprotokoll alleine ohne Zeugen gefertigt haben, kann der Lärmende dieses Protokoll dem Vermieter gegenüber angreifen und bestreiten. Er behauptet dann, laute Geräusche habe er nie gemacht.
Sie können über einen Schiedsmann versuchen zu schlichten. Doch da haben Sie wenig Erfolg, wenn der Störer bestreitet, laut zu sein und das Lärmprotokoll als falsch bezeichnet. Sie oder Ihr Anwalt benötigen Beweise für die Lärmbelästigung.
Eine Mietminderung beim Vermieter können Sie als Mieter nach dem Mietrecht erst dann durchsetzen, wenn Sie Recht bekommen. Kein Thema dürfte das sein, wenn alle anderen Hausbewohner die gleichen Störungen der allgemeinen Ruhezeiten melden.
Sind Sie aber die einzige betroffene Mietpartei, steht ihr Wort gegen das Wort des Verursachers. Ein Lärmprotokoll alleine ist dann zu wenig. Was Ihnen hilft ist eine Aussage als Zeuge durch einen Privatdetektiv.
Detektive sind neutrale Berufszeugen.
Die Bezahlung eines Detektivs erfolgt unabhängig vom Erfolg oder Nichterfolg seines Einsatzes. Darum gilt seine Aussage als neutral. Er hätte keinen Anlass oder Vorteil dadurch, eine falsche Aussage zu machen.
Haben Sie hingegen lediglich Mitglieder Ihrer Familie oder Freunde als Zeugen, so sieht man diese schnell als befangen an.
Die kluge Lösung ist daher, lautstarke Belästigung in der Wohnung durch Detektive beweisen zu lassen. So können Sie als Mieter über einen Anwalt Schritte einleiten. Das kann eine Mietminderung beim Vermieter sein oder eine Klage auf Unterlassung gegen das Verhalten des Verursachers. Das Mietrecht ist dabei auf Seiten des Gestörten, wenn er es belegen kann.
Welche Ruhezeiten sind zu beachten?
Der Gesetzgeber hat klar definiert, dass Ruhezeiten einzuhalten sind. Diese variieren jedoch in Deutschland. Eine allgemeine gesetzliche Regelung für ganz Deutschland gibt es nicht. Vielmehr legen die Gemeinden in den einzelnen Bundesländern diese Zeiten fest.
- Fast überall gilt die gesetzliche Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr oder 07:00 Uhr.
Hinzu kommt die Mittagsruhe. Hierzu gibt es keine klare gesetzliche Regelung. Sie ist also nicht fest verankert.
- Üblicherweise ist hier ein Zeitfenster von 12:00 Uhr – 14:00 Uhr oder von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr angesetzt.
Zumeist gibt es darüber klare Vereinbarungen in den Mietverträgen, die dann für alle Mietparteien des Hauses gelten. Durch die Unterzeichnung des Mietvertrages stimmen Sie dann dieser Regelung für Ihre Wohnung verbindlich zu. Ruhe heißt aber nicht Totenstille. Normale Geräusche in Zimmerlautstärke sind immer erlaubt.
Neben der Nachtruhe und der Mittagsruhe gibt es die Ruhe an Sonntagen und Feiertagen ganztägig. Mithin ist nicht das ganze Wochenende besonders geschützt.
Was kann ich gegen nächtliche Ruhestörung tun?
Je nach Art des Geräuschpegels können Sie die Polizei hinzuziehen. Allerdings kommt diese wohl nicht, wenn Sie laufend anrufen, um Dinge des täglichen Lebens zu berichten. Das würde vermutlich die Kapazitäten der Polizei überschreiten.
Wollen Sie sich wehren, brauchen Sie klare Belege und Beweise. Detektive können Ihnen diese beschaffen, indem diese während der Nacht in Ihrer Wohnung sind und dort die nächtliche Lärmbelästigung dokumentieren.
Dadurch belegen Sie Ihr eigenes Lärmprotokoll eindeutig. Danach kann Ihr Anwalt rechtliche Schritte einleiten. Das gilt auch bei erheblichen Beeinträchtigungen durch einen bellenden Hund. Denn dauerhaftes und ständiges Hundegebell müssen Sie nicht hinnehmen.
Welchen Lärm ist in meiner eigenen Wohnung erlaubt?
Bestimmte Lärmquellen kann man im Leben nicht vermeiden. So ist Radau durch Kinder nebenan nicht zu vermeiden und nicht verwerflich.
Geräusche durch die Spülung der Toilette lassen sich nicht vermeiden und sind hinzunehmen. Selbst das Duschen in der Nacht ist sogar nach Mitternacht gestattet. Das gilt allerdings nur höchstens eine halbe Stunde, so das Mietrecht.
Wer glaubt, am Sonntag dürfe man nicht mit dem Staubsauger arbeiten, der irrt. Das Staubsaugen ist selbst am Sonntag ein Geräusch, das zu akzeptieren ist. Musik ist den ganzen Tag erlaubt, wenn sie in Zimmerlautstärke gehört wird. Auch das eigene Spielen eines Instruments ist außerhalb der Ruhezeiten von Nacht oder Mittag statthaft.
Jede Form des Arbeitens wie Hämmern oder Bohren ist mit Ausnahme der Ruhezeiten gestattet. Allerdings gilt es, den „bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache“, wie der Gesetzgeber es nennt, zu beachten. Hier gilt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.
§ 117 regelt, dass jemand ordnungswidrig agiert, wenn er ohne einen berechtigten Anlass oder nach den Umständen verhinderbare Lärmbelästigung verursacht. Diese muss geeignet sein, dem Nachbarn oder bei der direkten Umgebung angesehen zu werden oder gar eine Schädigung der Gesundheit hervorrufen könnte.
Macht jemand also unzulässigen oder vermeidbaren Krach, kann er mit einem Bußgeld belegt werden. Auch hier gilt, dass Sie in der Beweispflicht sind.
Ist Lärm durch Rasenmäher & Co immer erlaubt?
In Deutschland gibt es ein Immissionsschutzgesetz. Dieses regelt für Gebiete mit reiner Wohnbebauung in § 7 die Nutzung von solchen Geräten. Der Einsatz von lauten Geräten und Maschinen im Freien an Sonntagen und an Feiertagen ist demnach verboten.
An Werktagen, wozu der Samstag zählt, ist die Benutzung im Zeitfenster zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr verboten. Typische Geräte dieser Art sind Rasenmäher oder Vertikutierer. Auch elektrische Heckenscheren oder Freischneider zählen dazu, genau wie die extrem lauten Rasentrimmer für Rasenkanten sowie Laubblasgeräte für den Garten.
Für diese Gartengeräte gibt es mehrere Nutzungsverbote an Werktagen:
- Morgens zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr,
- sowie tagsüber von 13:00 Uhr bis 15 Uhr
- und zwischen 17:00 Uhr und 20:00 Uhr.
Das gilt dann, wenn die Geräte nicht das gemeinschaftliche Umweltzeichen der Verordnung Nummer 1980/2000 haben. Im Zweifel ziehen Sie Ordnungsamt oder Polizei hinzu.
Nur zu oft ist derartiger Lärmpegel Ausgangspunkt für einen Nachbarschaftsstreit. Obsiegen kann dabei zumeist nur derjenige, der die besten Argumente und Beweise hat. Die Detektei Condor hilft Ihnen dabei, diese Beweise zu Ihren Gunsten zu erlangen.
Muss ich Partylärm dulden?
Wer kennt nicht die laute Party in der Nachbarschaft, die offenbar erst zu nächtlicher Zeit so richtig in Fahrt kommt? Gibt es sehr lauten Partylärm nach 22:00 Uhr, dann sprechen wir von einer Störung der Nachtruhe. Dieser Lärmpegel durch die Feier gilt als Verstoß gegen die gesetzlich festgelegten Ruhezeiten.
Nimmt die Belästigung durch die Geräusche Überhand, so können Sie die Polizei einschalten. Diese darf dann vor Ort entscheiden, ob sie die Musikanlage beschlagnahmt, wenn der Gastgeber diese nicht runter dreht. Bevor die Beamten das machen, überprüfen Sie allerdings erst, ob tatsächlich eine Verletzung der Ruhezeiten gegeben ist.
Dann reden die Beamten mit dem die laute Musik verursachenden Gastgeber. Nur wenn dieser nicht reagiert, lassen sich weitere Schritte überdenken. Dem Gastgeber droht dann ein Bußgeld.
Soll ich Lärm vom Nachbarn aufnehmen?
Das Aufzeichnen des Lärms aus einer Nachbarwohnung ist gut und schön, bringt aber meist wenig. Wenn Sie die Aufnahmen bei einer Klage wegen Lärmbelästigung vorbringen wollen, behauptet die Gegenseite einfach, nicht dafür verantwortlich zu sein.
Es ist vielleicht denkbar, den Lärm an sich aufzunehmen. Aber: anhand der Aufnahme lässt sich in den meisten Fällen nicht belegen, wo diese Aufnahme tatsächlich gemacht wurde. Sie kann also an einem anderen Ort zu einer anderen Zeit entstanden sein.
Eine Ausnahme kann dann bestehen, wenn der Nachbar auf der Aufnahme deutlich zu hören ist. Oder wenn Sie einen Zeugen dafür haben, wann und wo diese Aufnahme entstanden ist. Ein Detektiv ist exakt ein solcher Zeuge. Sie können die Zeugenaussage dann als Beweismittel verwenden, falls Sie eine Klage wegen Ruhestörung einreichen wollen.
Wie kann ich die Ruhestörung belegen?
Wenn Sie sich beim Vermieter beschweren möchten, um den Lärmverursacher zu belangen, müssen Sie ihm belegen, dass es zur dauernden Lärmbelästigung kommt. Auch eine Klage auf Unterlassung ist denkbar. So oder so müssen Sie den Beweis erbringen, inwieweit Sie jemand belästigt.
Dazu können sie dem Vermieter ein Lärmprotokoll oder Tagebuch über den Lärm vorlegen, wobei hier die Benennung von Zeugen notwendig ist. Diese Protokollierung des Lärms reichen Sie als Beweis ein.
Dokumentiert eine Detektei den Krach, gilt das als idealer Beweis, weil der Detektiv den Lärm als Zeuge bestätigen kann. Der Vermieter kann dann nicht bestreiten, dass es zur Lärmbelästigung gekommen ist, wie er es machen könnte, wenn es nur ein Lärmprotokoll ohne Zeugen gäbe.
Lärmbelästigung in Eigentumswohnung
Das Thema Lärmbelästigung ist nicht alleine eine Sache zwischen Mieter und Vermieter. Es geht dann freilich nicht um eine Minderung der Miete oder ähnlich. Das Ziel ist dann, der Belästigung durch Lärm ein Ende zu setzen.
Im Streit mit Nachbarn zum Beispiel in einer Eigentumswohnung oder bei Reihenhäusern oder ähnlich kann ein Detektiv effektiv helfen. Das ist dann der Fall, wenn es darum geht, dauernden Krach durch Anwohner zu beweisen.
Aus der Praxis: Ruhestörung durch Detektive bewiesen
Eine ältere Dame fühlte sich durch einen Mitbewohner im Haus gestört, der laufend Klavierunterricht gab. Dieser Unterricht nahm in dem hellhörigen Haus überhand und fand sogar während der Mittagsruhe statt. Außergerichtliche Versuche der Einigung waren gescheitert.
Die Dame wollte aber ihr Recht auf Ruhe in ihrer Wohnung durchsetzen. Darum beauftragt sie die Detektei Condor, an verschiedensten Tagen die Nichteinhaltung der Ruhezeiten zu dokumentieren.
Dazu begaben sich verschiedene Detektive abwechselnd in der Mittagszeit in die Wohnung der Klientin. Dort konnten sie regelmäßig einen erheblichen Lärm durch den Musikunterricht in der Wohnung feststellen, auch bei offenem Fenster.
Diese Ruhestörung des Nachbarn dokumentierten die Detektive. Später bezeugten sie es vor Gericht.
Auf diese Art ist es Ihnen möglich, Ihr gutes Recht vor Gericht zu realisieren.
Haben Sie Probleme mit Ruhestörungen?
Wenn bei Ihnen dauernde Ruhestörungen auftreten und Sie sich wehren wollen, rufen Sie uns jetzt an. Lassen Sie sich nicht durch nächtliche Ruhestörung um den Schlaf bringen und die Gesundheit beeinträchtigen.
Ein Experte berät Sie, welche Möglichkeiten Ihnen die Detektei Condor bietet. Wir haben übrigens einen Volljuristen in unserem Team von Beratern.
Dieser verdeutlicht Ihnen, wie die Beweisführung der Condor Detektei aus rechtlicher Sicht zu betrachten ist und wie wir vorgehen. Er hat sicher die passende Idee, wie ein Detektiv Ihnen helfen kann. Eine Rechtsberatung nehmen wir jedoch nicht vor. Dazu kontaktieren Sie bitte Ihren Anwalt. Gerne arbeiten wir mit Ihrem Anwalt Hand in Hand.
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Wir helfen Ihnen gerne weiter.